Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung muss dem Vermieter schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden und wird anschließend vom Vermieter bestätigt.
a) Für Stornierungen, die bis 12:00 Uhr drei Tage vor der Anreise erfolgen, fallen keine Gebühren an.
b) Bei Stornierungen, die nach 12:00 Uhr drei Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, und falls der Mieter am Anreisetag ohne vorherige Benachrichtigung nicht innerhalb der Check-in-Zeiten erscheint (No-Show), wird der volle Betrag fällig.
c) Bei einer Verkürzung des Aufenthalts erfolgt keine Rückerstattung, außer für die Tage nach Ablauf der dreitägigen Stornierungsfrist. Beispiel: Bei einer Mietdauer von fünf Tagen und einer Kündigung nach 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise wird nur der Betrag für den letzten Tag erstattet.
Stornierung durch den Eigentümer
Storniert der Eigentümer den Aufenthalt vor dessen Antritt, muss er den Mieter schriftlich benachrichtigen. Der Mieter erhält die gezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Der Eigentümer wird sich zudem bemühen, dem Mieter Alternativen in der Nähe der Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ vorzuschlagen.