Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese vor Ihrer Buchung und Ihrem Aufenthalt in unserem B&B zu lesen. Mit der Buchung eines Aufenthalts in den Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ erklären Sie sich als Mieter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Buchung eines Aufenthalts in den Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Gäste herzlich zu empfangen und ihnen alle notwendigen Informationen über die Region zur Verfügung zu stellen, um ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
1.2 Gäste müssen über einen festen Wohnsitz verfügen.
1.3 Aufenthaltsdauer: Mieter, die einen Aufenthalt für einen im Buchungsdokument und auf der Rechnung angegebenen Zeitraum buchen, haben unter keinen Umständen Anspruch auf ein Übernachten in den Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ nach Ablauf des Aufenthalts.
1.4 Anreise: Der Mieter muss am Tag und zur Uhrzeit der Buchung anreisen. Bei früherer oder späterer Anreise muss der Mieter den Vermieter informieren. Der Check-in ist von 17:00 bis 21:00 Uhr und der Check-out von 08:00 bis 10:00 Uhr möglich. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Für Anreisen nach 22:00 Uhr, aber vor 00:00 Uhr, wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Ein Check-in nach 00:00 Uhr ist nicht mehr möglich. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
1.5 Belegung: Dieser Vertrag wurde für eine bestimmte Personenzahl erstellt. Übersteigt die Anzahl der Gäste diese und können keine zusätzlichen Schlafplätze bereitgestellt oder keine Einigung über die Kosten hierfür erzielt werden, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlichen Gäste abzulehnen. Diese Ablehnung stellt in keinem Fall eine Vertragsänderung oder -kündigung seitens des Eigentümers dar. Sollten mehr Gäste abreisen als abgewiesen wurden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
1.6 Kinder: Bei Buchung mehrerer Zimmer durch eine Gruppe mit Kindern muss mindestens ein Erwachsener pro Zimmer übernachten.
1.7 Haustiere: Im Auberg’Inn sind Haustiere grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen nach vorheriger Absprache und unter den von den Gästen und dem Eigentümer festgelegten Bedingungen möglich.
1.8 Rauchen: Das Rauchen ist in den Gebäuden des Auberg’Inn strengstens verboten. Auch am Pool ist das Rauchen untersagt. Auf dem Gelände ist das Rauchen an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Auf den Außenterrassen ist das Rauchen erlaubt. Aufgrund der Brandgefahr müssen jedoch die bereitgestellten, mit Wasser gefüllten Aschenbecher benutzt werden. Wir bitten Sie, Zigarettenkippen nicht auf den Boden zu werfen.
1.9 Nutzung der Räumlichkeiten: Gäste werden gebeten, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu nutzen. Sie verpflichten sich, die Zimmer in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
1.10 Gäste können pro Zimmer ein Auto auf unserem privaten Parkplatz abstellen. Stehen mehrere Autos vor einem Zimmer oder ein Auto mit Anhänger, kann dieses auf der Straße geparkt werden. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
2 Preise
2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht und beinhalten das Frühstück für 1 bis 4 Personen.
2.2 Die angegebenen Preise beinhalten die Nutzung von Wasser, Strom, Klimaanlage sowie Bad- und Bettwäsche. Wir bitten Sie, umweltbewusst zu handeln und daher während Ihrer Abwesenheit kein Wasser unnötig laufen zu lassen und die Klimaanlage nicht eingeschaltet zu lassen. Bitte überschreiten Sie auch nicht die angegebenen Klimaanlagentemperaturen.
2.3 Die angegebenen Preise beinhalten die Kurtaxe. Diese Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die vom Gast an den Eigentümer zu entrichten und anschließend an die zuständige Steuerbehörde abzuführen ist.
2.4 Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Stromverbrauch für das Laden Ihres Fahrzeugs, Verpflegung und sonstige Leistungen der Chambres d’hôtes Rêves du Verdhon.
2.5 Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Reiserücktritts- und Reiseversicherung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung.
2.6 Preisänderungen vorbehalten.
3 Reservierung und Zahlung
3.1 Reservierungsanfragen können über unsere oder eine externe Buchungsseite, telefonisch, per E-Mail oder persönlich gestellt werden.
3.2 Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter eine Anzahlung von mindestens 30 % des Gesamtpreises geleistet oder seine Kreditkartendaten als Garantie für den Fall eines Nichterscheinens hinterlegt hat. Erfolgt die Reservierung innerhalb eines Monats vor Anreise, ist der volle Betrag fällig.
3.3 Nach Eingang des angegebenen Betrags erhält der Mieter eine endgültige Reservierungsbestätigung.
3.4 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 4 Tage vor Anreise zu entrichten, sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde. Zahlt der Mieter den Restbetrag nicht fristgerecht und wurden keine weiteren Zahlungsvereinbarungen getroffen, gilt der Aufenthalt als storniert. Die gemieteten Zimmer stehen ab diesem Zeitpunkt wieder zur Vermietung bereit. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
3.5 Die zwischen den Parteien vereinbarte Miete darf unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, von Dritten, seien es natürliche oder juristische Personen, genutzt werden, es sei denn, der Vermieter hat hierzu seine schriftliche Zustimmung erteilt. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags zum Nachteil des Mieters führen. In diesem Fall verbleiben die Mieteinnahmen dauerhaft beim Vermieter.
3.6 Sonstige Kosten sind vor Abreise in bar, per Scheck, per Banküberweisung mit Zahlungsnachweis oder über Wero zu entrichten.
4 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, gleich ob dauerhaft oder vorübergehend, ist Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Vertragserfüllung und/oder Schadensersatz zusteht. Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Streiks, Boykotte, Energie- und Verkehrsstörungen, staatliche Maßnahmen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen sowie alle Umstände, außergewöhnliche Wetterbedingungen, den Tod eines Eigentümers oder naher Angehöriger usw., unter denen die vollständige oder teilweise Vertragserfüllung von Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ nicht zumutbar ist. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, Ihnen eine alternative Unterkunft zu finden. Sollten Sie diese nicht in Anspruch nehmen wollen, werden Ihnen die gezahlten Kosten umgehend erstattet.
5 Schaden und Haftung
5.1 Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden. Er wird gebeten, eine Reise- oder Haftpflichtversicherung abzuschließen, um diese Risiken abzudecken.
5.2 Die Nutzung des Schwimmbads, des Trampolins und anderer Einrichtungen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ haften nicht für Personenschäden oder Sachschäden, die durch die Nutzung der Räumlichkeiten entstehen.
5.3 Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kleinkindern müssen diese innerhalb des Grundstücks beaufsichtigen, insbesondere bei der Nutzung des Schwimmbads, des Trampolins und anderer Einrichtungen. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle mit unbeaufsichtigten Kindern auf dem Gelände der Chambre d’hôtes.
5.4 Haustiere der Gäste dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Grundstück gelassen werden. Verursacht ein Haustier Schäden am Grundstück oder Unfälle auf dem Grundstück, haftet der Tierhalter.
5.5 Schäden sind vom Gast unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Reparatur- bzw. Ersatzkosten sind vom Gast zu tragen.
5.6 Bei Schlüsselverlust werden dem Gast alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
5.7 Die Eigentümer der Chambres d’hôtes “Auberg’Inn” haften nicht für Störungen in und um die Unterkunft, wie z. B. Strom- und Wasserausfälle oder Bau- und/oder Straßenarbeiten in der Nähe der Unterkunft.
5.8 Die Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ haften nur für Schäden, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Eigentümer verursacht wurden. Die Haftung der Unterkunft ist auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Versicherer der Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ im jeweiligen Fall auszahlt.
5.9 Die Eigentümer der Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ können Gästen bei einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten den Zutritt zur Unterkunft fristlos und ohne Angabe von Gründen verweigern. Eine Rückerstattung der Übernachtungskosten erfolgt in diesem Fall nicht.
5.10 Die Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ behalten sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sie akzeptieren und anerkennen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt Ihrer Nutzung der Website und der Einrichtungen der Chambres d’hôtes „Auberg’Inn“ gelten.
5.11 Streitigkeit: Im Falle einer Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, ist ausschließlich das erstinstanzliche Gericht oder das örtliche Gericht am Ort der Vermietung zuständig.